Gebrauchte Software Lizenzen & Product Keys online kaufen und verkaufen – Seriös & legal in Deutschland

Wer im Internet ein gebrauchtes Handy kaufen möchte, darf das ohne Einschränkungen tun. Niemand käme auf die Idee, ihm das zu untersagen. Mit gebrauchter Software sah dies lange anders aus – es herrschte Rechtsunsicherheit. Denn Software ist im Gegensatz zum Handy nicht materiell, unterliegt also keinem Verschleiß.

Was ein Vorteil zu sein scheint, erwies sich lange als Nachteil für die Kunden. Erst seit wenigen Jahren ist das anders: Seit der Europäische Gerichtshof im Jahr 2012 ein Grundsatzurteil fällte, sind die Weichen gestellt für eine rasante Entwicklung. Sie sorgte endlich für Sicherheit bei Händlern von Gebrauchtsoftware. Mehr noch: Auch die Kunden konnten nun im großen Stil von den Vorteilen profitieren, die der Handel mit gebrauchter Software mit sich bringt.

Dennoch braucht es immer noch viel Fachwissen, um Gebrauchtsoftware zu vertreiben. Verkäufer sind hier in der Pflicht: Sie müssen die Software aus vertrauenswürdiger Quelle beziehen, und eine Reihe von Dokumenten beilegen, welche den legalen Bezug der Ware nachweisen. Damit es für den Käufer nicht allzu schwer wird, sich im großen Angebot zurechtzufinden, haben wir an dieser Stelle die wichtigsten Punkte dazu aufgeführt.

Das heißt Kauf gebrauchter Software

Man kauft eigentlich nicht die Software selbst, sondern das Recht auf Nutzung des Computerprogramms. Es handelt sich also um einen Rechtekauf. Das ist erlaubt, weil der Erschöpfungsgrundsatz auch hier greift: Jeder Hersteller hat nur einmal das Verbreitungsrecht an den von ihm produzierten Waren. Danach darf die Software vom Erwerber weiterverkauft werden. Lizenzvereinbarungen, die das verbieten, sind nichtig.

Was gibt es an gebrauchten Software Lizenzen?

Dabei umfasst gebrauche Software alles, was einmal käuflich erworben wurde und sich noch irgendwie nutzen lässt. Lernsoftware fällt ebenso darunter wie Software zu Buchhaltung oder auch Spiele. Wer auf einem älteren PC daheim Latein lernen möchte, kann das ebenso mit gebrauchter Software tun wie ein Unternehmen, welches seine Arbeitsplätze mit einer zwar älteren, doch leistungsstarken Office-Software ausstatten möchte.

Stets ist der Grund derselbe: Man möchte sparen. Das Angebot ist mittlerweile so groß, dass sich für nahezu jeden Zweck das Passende finden lässt.

Angebot gebrauchter Software (Auswahl)

  • OEM-Lizenzen
  • Server-Anwendungen
  • Office-Lizenzen
  • Adobe: On-premise-Software

Voraussetzungen gelten für den Kauf von Second Hand Software

Doch nicht alles lässt sich verkaufen. Vielmehr muss die Software gewisse Voraussetzungen erfüllen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Auf einen Blick:

  • die Zahl der Nutzungsrechte muss denen beim Vorbesitzer entsprechen
  • die Software muss beim Vorgänger unbrauchbar gemacht werden (dieser Vorgang muss nachweislich erfolgen)
  • es muss sich ursprünglich um eine Kaufversion handeln
  • ein Download wird stets gleich behandelt wie ein Datenträger
  • die Lizenzen wurden vom Erstbesitzer innerhalb der EU erworben
  • Lizenzen sind frei von Rechten Dritter – keine Mietsoftware

Quellen für gebrauchte Software Product Keys & Lizenzen

Dabei stammt die Software aus den unterschiedlichsten Quellen. Manche Unternehmen brauchen Software nicht mehr, wenn sie umstrukturieren. Häufig geht es um Systemumstellungen, welche alte Software überflüssig macht. Aber auch aus Insolvenzmassen kann gebrauchte Software stammen.

Immer bietet sich der Firma eine Möglichkeit, ihre Bilanzen ein wenig zu verbessern, indem man zu Geld macht, was sonst ungenutzt auf PC oder Server liegt. Seit auch das Splitten von Volumenlizenzen legal ist, gehen zudem immer mehr Unternehmen dazu über, nicht genutzte Einzellizenzen aus Paketen mehrerer Lizenzen herauszulösen und zu verkaufen.

Wie geht das rein praktisch?

Es gibt zahlreiche große Zwischenhändler, die sich online etabliert haben. Sie sind ständig auf der Suche nach Gebrauchtsoftware, die sie über ihren Shop anbieten. Viele von ihnen spezialisieren sich auf Geschäftskunden, es gibt aber auch solche, die Privatkunden bedienen. Der Unterschied besteht im Angebot an Software. Während Privatkunden häufig alte Spiele suchen, die sie auf einem einzigen PC nutzen, wollen Unternehmen meist Lizenzen für viele Geräte.

Der Zwischenhändler kauft ausschließlich aus vertrauenswürdiger Quelle. Er prüft, ob die Software ordnungsgemäß registriert wurde und führt den Lizenztransfer durch. Er handelt stets in Übereinstimmung mit allen rechtlichen Bestimmungen. Für den Kunden wird es danach einfach: Er sucht im Internet einen Zwischenhändler, der sich auf den Verkauf gebrauchter Software spezialisiert hat. Dann durchstöbert er das Angebot. Wird er fündig, geht es so weiter:

Der Kunde bestellt online über ein normales Kaufformular, wie es aus Online-Shops bekannt ist. Dann wartete er die Auftragsbestätigung ab. Er bekommt einen Lieferschein und eine Rechnung, welche den Kauf besiegeln. Die Software bekommt er zugeschickt, ebenso wie den Lizenzkey. Falls erforderlich, gibt es die Software auf DVD. So gewährleisten die Zwischenhändler einen korrekten Ablauf aller Modalitäten und geben dem Kunden Rechtssicherheit.

Für wen eignet sich der Kauf gebrauchter Software?

  • Unternehmen
  • Verbände
  • soziale Einrichtungen
  • Behörden
  • Schulen
  • Gesundheitseinrichtungen
  • Privatanwender

Das sind die Gründe, gebrauchte Software zu kaufen

Ein schmales Budget, ein älteres Betriebssystem oder ältere Hardware – immer geht es darum, die vorhandenen Mittel so effizient wie möglich einzusetzen. So lässt sich eine Menge sparen, vor allem dann, wenn man flächendeckend in gebrauchte Lizenzen investiert.

Außerdem unterstützt der Kauf von Gebrauchtsoftware die Umwelt: Ältere Modelle laufen besser mit adäquater Software. In Zeiten, in denen refurbished zum Trend wird, kommen immer mehr Unternehmen auch mit älterer Software gut zurecht. Denn die eignet sich oft genauso gut für den angestrebten Zweck wie die topaktuelle Software – kostet aber nur einen Bruchteil davon.

Der Kauf gebrauchter Software:

  • spart Geld – schont das Budget
  • setzt Mittel frei für andere Zwecke
  • erhält ältere / refurbished Hardware gebrauchsfähig
  • schont die Umwelt
  • vermeidet aufwendige Schulungen für neue Software

Urteile: Ist das überhaupt legal? Das ist die Rechtslage

Es gibt mehrere einschlägige Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH). Übereinstimmend sagen sie, dass die Verwendung gebrauchter Software grundsätzlich rechtmäßig ist. Herstellern mag das nicht gefallen, doch tun können sie kaum etwas dagegen. Sie müssen dem Verkauf nicht einmal zustimmen, weil sie sonst ein Verfügungsrecht besäßen, welches nicht zulässig ist.

Bahnbrechend war ein Urteil von 2012: Damals entschied der EuGH, dass nicht nur DVDs und sonstige Datenträger weiter verkauft werden dürfen. Auch der Handel mit gebrauchter Software, die lediglich heruntergeladen wurde, bekam damit endlich Rechtssicherheit. Es war also legal, etwas zu verkaufen, das man nie wirklich in der Hand gehalten hatte (Az C-128/11). Dieses sogenannte UsedSoft-Urteil war zunächst ein Schock für die Hersteller. Heute hat sich dennoch gegen alle Widerstände ein gut gehender Markt entwickelt, dessen Vorteile fast alle Beteiligten gern nutzen.

Im Jahr 2013 folgte der Bundesgerichtshof: Das oberste Gericht entschied, dieser Rechtsauffassung vollumfänglich zuzustimmen. Ein weiteres wichtiges Urteil war das des OLG Frankfurt (Main), welches mit dem Erschöpfungsgrundsatz argumentiert: Dieses gilt bei jedem Verkauf, also auch beim erstmaligen, auch bei Software. Zweiterwerber sollten demnach die Software sogar kostenfrei erneut herunterladen dürfen, wenn sie eine Programmkopie in aktualisierter Fassung benötigten (Updates).

UsedSoft gegen Adobe

Besonders wichtig für die Branche war in diesem Zusammenhang die Entscheidung zugunsten des Anbieters usedSoft gegen Adobe. Das OLG Frankfurt nahm erstmals Volumenverträge in die Rechtssprechung mit auf und gab damit Rechtssicherheit. Seitdem ist auch das Aufsplitten eines ganzen Pakets rechtmäßig, das als solches einst erworben wurde, um Einzellizenzen daraus weiterzuverkaufen. Eine Revision vor dem BGH scheiterte (Az. I ZR 8/13), seitdem ist das Urteil rechtskräftig.

Diese Entwicklung bietet Kunden große Rechtssicherheit. Weiter Urteile folgten, welche die Entwicklung bestätigten, etwa im Jahr 2016 eine weitere Entscheidung zugunsten desselben Anbieters von Gebrauchtsoftware. Adobe wurde hier zu 125.000 Euro Schadenersatz verurteilt (Az. 6U173/15).

Fallbeispiel

Angenommen, Sie kaufen einen selbst gebrannten Datenträger, dem nur der Aktivierungskey beiliegt. Was auf den ersten Blick wie eine Raubkopie aussieht, stellt sich dann aber als notwendig heraus: Die Originalversion wurde beschädigt, es gibt nur noch diese legal angefertigte Kopie.

Die Dokumentation beweist eindeutig, dass der Originaldatenträger defekt ist und nicht mehr genutzt werden kann. Ein offizieller Kaufvertrag rundet die Sache ab. Unter diesen Bedingungen wäre also auch das legal!

Darauf sollte man beim Kauf von gebrauchter Software achten

1. Kostenloser Service

Ein Kauf ist nicht mit dem Bezahlen abgeschlossen. Klappt im Anschluss alles, ist es gut. Doch auch das Gegenteil kann der Fall sein, dann ist man über erstklassiger Service froh. Das bezieht sich auch auf den Kauf gebrauchter Software.

Die Qualität eines Anbieters zeigt sich vor allem dann, wenn Probleme auftauchen. Ob Rückgaberecht oder sonstige Unterstützung: Achten Sie beim Kauf auf Widerrufsrecht, Garantie und geprüfte Funktion der Software. Ein Testtelefonat mit dem Anbieter zeigt schnell, wie er seine Aufgabe wahrnimmt.

2. Bestätigung, dass Vorbesitzer Software für sich unbrauchbar gemacht hat

Software kann man kopieren, weshalb ein Käufer nicht immer den ursprünglichen Datenträger benötigt. Dadurch ergibt sich eine wichtige Frage: Wie lässt sich sicherstellen, dass der Vorbesitzer die Software nicht einfach weiter benutzt? Dann könnte doch der gutgläubige Käufer später mit dem Hersteller Probleme bekommen, weil dieser annimmt, der Käufer nutze eine Raubkopie?

Das ist recht einfach zu belegen: Alle Vorbesitzer müssen sämtliche Versionen der Software zerstören. Nachweisen kann der Zweikäufer das später nur, wenn er sich die Bestätigung dafür schriftlich geben lässt. Auch wie die Software zerstört wurde, sollte da stehen.

3. Vorsicht, Betrug!

Es gibt auch Raubkopien, die gebrauchte Software ist dann illegal. Dabei handelt es sich in den letzten Jahren häufig um Aktivierungskeys (Product Keys), die online vertrieben wurden. Natürlich ist diese Praxis nicht von der Rechtssprechung zur Gebrauchtsoftware abgedeckt. Dabei handelt es sich von Kundenseite nur selten um Absicht, vielmehr wurde bei zwielichtiger Quelle gekauft – oft nur, um Geld zu sparen.

Angebote wie das sogenannte „Drei-Euro-Windows“, welches ein ganzes Betriebssystem für wenig Geld beinhalten soll, können nie legal sein. Dann schicken die vermeintlichen Händler nur den Downloadlink und einen Aktivierungskey. Beim Kunden folgt die Ernüchterung, wenn man zum ersten Mal mit dem so ausgestatteten Computer online geht oder eine Software aktivieren möchte. Inzwischen werden mit solchen Lockangeboten vorwiegend private Kunden geködert. Doch auch Unternehmen sollten Vorsicht walten lassen. Denn hier sind die betrügerischen Angebote nicht verschwunden – sie wirken jetzt nur seriöser, etwa, indem man einen realistischeren Preis verlangt.

Seriöse Anbieter für gebrauchte Software

Absichern können sich Käufer leider nie zu hundert Prozent. Doch sie können auf seriöse Anbieter vertrauen. Diese erkennt man durch sehr guten Service und die Meinungen anderer Kunden. Zudem sollte man misstrauisch werden, wenn die anderen Belege eines legalen Kaufs gebrauchter Software fehlen.

Generell kann man nie vorsichtig genug sein: Gefälschte Dokumente lassen sich oft von Laien nicht erkennen. Zudem können Endkunden nicht sicher sein, ob der Zwischenhändler tatsächlich nur so viele Lizenzen weiterverkauft hat wie behauptet – und nicht noch viel mehr. Grundsätzlich kann eine schlüssige Dokumentation aber helfen, Missbrauch vorzubeugen. Dazu gehört unter anderem:

  • Echtheitszertifikat
  • Vernichtungsbestätigung
  • Dokumentation der bisherigen Rechteinhaber

Wenn diese Dokumente der gebrauchten Software beiliegen, ist die Möglichkeit für Betrug auf ein Minimum reduziert.

4. Hier ist die Rechtslage noch nicht ganz geklärt:

Nicht für jede Art von Software ist die Rechtslage allerdings eindeutig. Das betrifft vor allem Education-Lizenzen oder auch Academic-Lizenzen. Hier steht eine endgültige Klärung noch aus.

Dabei geht es unter anderem um die vollständige Offenlegung der Rechtekette, welche mal verlangt wird, mal nicht. Anbieter UsedSoft, einer der führenden Händler mit Gebrauchtlizenzen, sieht das so: Die Rechtekette muss nicht vollständig offengelegt werden. Es muss also nicht angegeben werden, wer bisher die Lizenzen nutzte. Das hätten EuGH wie auch BGH grundsätzlich bestätigt.

Doch Mitbewerber sehen das anders: Sie machen Kunden darauf aufmerksam, sich die Nutzungsrechte wie auch die Herkunftsnachweise aufzeigen zu lassen. UsedSoft hält dagegen, dass noch kein Kunde deswegen mit einem Hersteller Probleme bekommen habe. Eine Freistellungserklärung des Händlers reiche vollkommen aus, wie auch die Vergabekammer Münster im Frühjahr 2016 feststellte.

Angesichts solcher juristischer Fallstricke und Unklarheiten kommt es immer noch zur Verunsicherung der Kunden. Doch das ist nicht nötig – grundsätzlich ist solch ein Kauf legal, wie wir oben bereits ausgeführt haben.

Sparen, aber richtig: Ältere Software Version kaufen und aktualisieren

Der Kauf gebrauchter Software lohnt sich in einigen Fällen ganz besonders.

Nämlich immer dann, wenn teure Originalsoftware eine billigere ältere Version hat. Denn sämtliche Leistungen, die ein Hersteller seinem Kunden beim Kauf gewährt, stehen auch Ihnen als Zweitkäufer zu. Das bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich.

Billig kaufen und updaten

Updates behalten immer ihre Gültigkeit! Wer ältere Version kauft, kommt darum oft überaus günstig weg: Versionen, zu denen regelmäßige Updates gehören, sind vom Verkauf nicht ausgenommen. Für die Praxis heißt das: Man kann richtig sparen. Rechtlich ist das erlaubt, und die Gesamtkosten liegen deutlich unter denen beim Kauf der aktuellen Version. Man spart damit bis zu 50 Prozent im Vergleich zum Neukauf. Auch Wartung ist normalerweise mit inbegriffen!

Hier lohnt sich ein Kauf älterer Software (Auswahl)

  • MS Office
  • Adobe Creative Suite
  • MS Windows
  • MS SQL Server Standard

Die Mitarbeiter einer Firma kennen sich zudem meist schon damit aus, müssen also nicht speziell geschult werden – ein entscheidender Vorteil, denn es geht rasch ins Geld, wenn Firmenschulungen anstehen.

Ältere Version nicht mehr beim Hersteller erhältlich

Oft kann man auch die alte Software nicht mehr direkt beim Hersteller kaufen, weil er sie gar nicht mehr anbietet. Wer zum Beispiel etwas für die Umwelt tun und refurbished nutzen möchte, lässt auch ältere Programme auf den Computern laufen. Aktuelle Programme wären hier nicht nur teuer, sondern würden im Extremfall gar nicht laufen. Hier lohnt sich der Einsatz gebrauchter Software auf jeden Fall.

Alte stabile Version läuft besser

Neuversionen sind oft noch nicht ganz ausgereift. Darum nutzen Kunden gern das, was sich bewährt hat und stabil läuft. Das sind nun einmal die älteren Versionen: Die Endanwender dienten hier sozusagen als Testpersonen. Somit ergab sich die Chance, diese Software so gut wie möglich zu entwickeln.

Ein bekannter Fall war etwa Microsofts Betriebssystem Windows XP, auf das viele Nutzer nach Auslaufen der Unterstützung nur ungern verzichteten. Der Grund: Es hatte sich bewährt und lief besser auf vielen Computern als seine Nachfolger. Zudem wurde es von vielen als intuitiver, also nutzerfreundlicher empfunden.

Hier ergibt sich aber ein Problem: Ältere Software wird ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr vom Hersteller unterstützt. Wenn das auch Virenschutz beinhaltet, wird es heikel. Sicher nutzen lässt sich die Software dann nur noch offline. Wem das genügt, der hat Glück. Alle anderen müssen zwangsläufig nachrüsten.

Gebrauchte Software Lizenzen legal online kaufen: Das gehört zum Umfang der Lieferung

Um den rechtmäßigen Erwerb nachweisen zu können, braucht es eine Rechnung und einen Lieferschein. Falls Lizenzkeys erforderlich sind, gibt es die auch dazu, häufig separat.

Tipp: Manche Händler gewähren Mengenrabatt bei Kauf von Volumenlizenzen!

Volumenverträge

Dabei handelt es sich um Zusammenfassung von Einzellizenzen zum Paket. Einzelverträge daraus können bei Nichtgebrauch als gebrauchte Software verkauft werden. Dies gilt allerdings nicht für Client-Server-Software.

Client Server Software

Sie basiert auf Client-Server-Zugriffslizenzen. Der Erstkäufer erwirbt hier Nutzungsrechte für eine festgelegte Anzahl weiterer Anwender. Diese darf er aber nicht „splitten“. Also ist auch kein Teilpaketkauf möglich. Darum sind Client-Server-Lizenzen vom Verkauf ausgenommen, es sei denn, sie werden insgesamt, also en bloc verkauft. Ist das der Fall, darf die Anzahl der Nutzer die ursprüngliche Anzahl nicht überschreiten, auch nicht temporär.

Befristete Mietmodelle, zum Beispiel Cloud

Cloud Services (wie z.B. Cloud Backup Services) und ähnliche Modelle basieren auf befristeter Miete. Diese Modelle können nicht gebraucht gekauft werden. Dazu gehören auch Software-as-a-Service (SaaS) Lizenzen. Der Grund: Hier lässt sich der Erschöpfungsgrundsatz nicht anwenden, denn es sind Dienstleistungen, und dort greift dieser Grundsatz nicht.

Deshalb können Sie manche Software nur in sehr viel älteren Versionen gebraucht kaufen. Alle neueren Versionen sind hingegen nicht gebraucht käuflich, weil Cloud-basiert. Das kann, muss aber nicht zu Problemen für die Anbieter von gebrauchter Software führen: Es gibt immer noch viele Kunden, welche Clouds aus bestimmten Gründen nicht nutzen möchten und deshalb ältere Versionen bevorzugen.

Welche Software für welche Plattformen?

Generell gilt: nur eine Lizenz pro Plattform! Gibt es also von der Software Versionen für verschiedene Plattformen, etwa Windows und Mac, dann muss man für jede davon eine eigene Lizenz kaufen. Die Nutzung auf mehreren Plattformen gleichzeitig ist nicht möglich.

Was heißt Software-Audit?

Es handelt sich dabei um eine Anfrage eines Herstellers. Man spricht hier von Software- oder Lizenz-Audits: Der Hersteller fragt nach, wie man zu dem Produkt gekommen ist. Hintergrund ist die verständliche Sorge, einer Raubkopie auf die Spur gekommen zu sein. Also möchte der Hersteller wissen, ob man die passenden Lizenzen vorweisen kann. Das Audit ist also eine Art Inspektion, nur leider manchmal nicht als solche geklärt. Dann wird ein harmloses Kundengespräch unverhofft zum Audit, während dessen sich der Inspektor sozusagen outet.

Richtig teuer wird es, wenn sich dann herausstellt, dass jemand zu wenige Lizenzen für das besitzt, was er nutzt. Das kann bei gebrauchter Software eigentlich nicht vorkommen, wenn man von Anfang an auf alles achtet, was hier besprochen wurde. Besonders Firmen sollten dennoch darauf vorbereitet sein! Viele Anbieter von gebrauchter Software bieten dazu separate Angebote und Beratung. Gut zu wissen: Eine Pflicht zur Teilnahme an einem Audit besteht allerdings grundsätzlich nicht.

Wo darf der Verkauf überhaupt stattfinden?

Innerhalb der EU ist das erlaubt. Hinzu kommt die Schweiz als Nicht-EU-Land, welche ebenfalls den Verkauf gebrauchter Software erlaubt.

Muss man gebrauchte Software noch registrieren?

Manchmal steht so etwas im Lizenzvertrag, doch es ist unwirksam. Das hat einen guten Grund: So etwas würde sowohl dem Erschöpfungsgrundsatz widersprechen als auch der Verfügungsfreiheit, welche der Eigentümer besitzt. Deshalb gibt es keine Registrierungspflicht für gebraucht gekaufte Software. Wichtig: Der Hersteller muss dem Verkauf auch nicht zustimmen – obwohl oft etwas anderes behauptet wird!

Dürfen Behörden gebrauchte Software für Ausschreibungen nutzen?

Ja. Im Falle einer Ausschreibung darf inzwischen ebenfalls gebrauchte Software genutzt werden. Das bestätigte im Jahr 2016 die Vergabekammer der Bezirksregierung Münster. Unter anderem stellte sie fest, dass ansonsten konkurrierende Gebrauchtsoftwarehändler benachteiligt würden (Az VK 1-2/16). Voraussetzung ist die Einhaltung aller oben genannten Bedingungen für den Kauf gebrauchter Software.

Und wenn es doch Probleme gibt?

Das sollte nicht geschehen. Um sicher zu gehen, sollten Zweiterwerber grundsätzlich einen gültigen Kaufvertrag vorweisen können. Auch den Nachweis der Zerstörung der Software beim Vorbesitzer sowie weitere Dokumentationen, sofern vorhanden. Lieferschein und Rechnung ergänzen den Nachweis, dass alles mit rechten Dingen zuging. Verfügen Sie über all das, sollten sich beim Kauf gebrauchter Software keine Probleme ergeben!

Alternative: Günstige OEM Software Lizenzen online kaufen.

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